Priser på bælgfrugter

Forordning ang. priser på bælgfrugter, 1. april 1917. Findes på Sønderborg Slot.

 

Preise für Hülsenfrüchte.

Die Reichshülsenfruchtstelle hat im Einverständnis mit dem Kriegsernährungsamt die inzwischen verfügte Preiserhöhung für Hülsenfrüchte, die vom 1. April tatsächlich vom Kreiskommunal-
verband übernommen werden, wegfallen lassen.

Für alle nach dem 1. April vom Landwirt ab-
gelieferten Hülsenfrüchte gelten mithin die früheren Preise. Auch
für Hülsenfrüchte, über die vor dem 1. April Abmachungen ge-
troffen sind, die aber nach dem 1. April erst vom Landwirt ab-
geliefert werden, dürfen nur frühere Preise von der Getreide-
ankaufstelle gezahlt werden. 
Die Gemeindebehörden ersuche ich um ortsübliche Bekannt-
machung. 

Sonderburg, den 1. April 1917. 

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Schönberg

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