Afskrift:
Erhebung der Ernteflächen.
Der Bundesrat hat durch Verordnung vom 20. d. Mts. die
Erhebung der Ernteflächen angeordnet, die in der Zeit vom
15. bis 23. Juni d. Js. stattfinden soll.
Anzeigepflichtig sind alle Ernteflächen, die feldmässig an-
gebaut sind. Kartoffeln in Gärten usw. bleiben also ausser
Betracht.
Unterlassung der Anzeige, unrichtige und unvollständige
Anzeigen ziehen Gefängnisstrafe bis zu sechs Wochen oder
Geldstrafen bis zu 10 000 Mark nach sich.
Die Gemeindebehörden werden hierdurch angewiesen, die
Erhebung unter Benutzung der ihnen rechtzeitig zugehenden For-
mulare in der für Zählungen üblichen Art durchzuführen.
Die aufgerechteten Erhebungslisten sind mir unerinnert
bis zum 2. Juli d. Js. einzureichen.
Vorstehendes ist sofort ortsüblich bekannt zu machen.
Sonderburg, den 29. Mai 1917.
Der Königliche Landrat
Schönberg.