Warnung vor Brandstiftungen.
Veranlasst durch wiederholte Brandfälle in der letzten Zeit mache ich hierdurch wiederholt nachdrücklichst darauf aufmerksam, dass unter dem zur Zeit geltenden Kriegsrecht das Verbrechen vorsätzlicher Brandstiftungen mit dem Tode bestraft wird.
Die Gemiendebehörden ersuche ich, dies ortsüblich und durch Anschlag bekannt zu machen.
Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, besonders dafür zu sorgen, dass diese Warnung zur Kenntnis der russischen und polnischen Arbeiter kommt.
Sonderburg, den 15. Mai 1916.
Der Königliche Landrat.
Schönberg.